AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hofwirtschaft Hessentapas

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen von Hofwirtschaft Hessentapas (im weiteren Hessentapas genannt), die vom Kunden beauftragt werden.

2. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen 
    schriftlichen Genehmigung von Hessentapas.

II. Vertragsabschluss

1. Alle Angebote sind freibleibend. Mit Auftragserteilung, schriftlich oder mündlich, kommt der Vertrag zustande und der Kunde erkennt 
    diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Hessentapas ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von Hessentapas zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, den dafür vereinbarten Preis an Hessentapas zu zahlen.

3. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

4. Die Rechnungen sind ab Zugang ohne Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist Hessentapas berechtigt, die jeweils
    geltenden, gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Hessentapas ist weiterhin
    berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

5. Sollte die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen, ist die
    Rechnungsanschrift  bzw. der korrekte Rechnungsempfänger Herberts  Meisterstück rechtzeitig bekannt zu geben.
    Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekannt gegebenen Änderung trägt der Kunde.

IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden  von dem mit Hessentapas geschlossenen

    Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung von Hessentapas. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten
    Leistungen aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertraglich zugesagten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Der Kunde kann unter Zahlung von Stornierungsgebühren vom Vertrag zurück treten, wobei die Stornierungsgebühren folgender
    Staffelung unterliegen:

– bei Stornierung bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurück treten.

– bei Stornierung bis  14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 75% der im Vertrag vereinbarten Kosten an

– bei Stornierung bis  07 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 90% der im Vertrag vereinbarten Kosten an

– danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich und die Kosten belaufen sich auf 100%

V. Rücktritt durch Hessentapas

1. Hessentapas ist berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das

    Vertragsverhältnis zu beenden, wenn:

– vereinbarte Vorauszahlungen nicht termingerecht eingehen

– der Ruf und die Sicherheit von Hessentapas gefährdet wird

– im Falle höherer Gewalt

– wenn der Foodtruck nicht fahrbereit ist (Unfall, technische Störung, Schaden) oder aufgrund des Stellplatz beim Kunden Schaden
  nehmen könnte oder nicht so aufgestellt werden kann, dass ein
  reibungsloser Betrieb möglich ist (Untergrund nicht gerade oder ausreichend befestigt, Durchfahrtshöhen und –breiten nicht 
  ausreichend, Fluchtwege nicht eingehalten werden können, die nach den gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich sind, etc.

2. Bei berechtigtem Rücktritt von Hessentapas entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

VI. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 7

     Werktage vor Veranstaltungsbeginn Hessentapas mitgeteilt werden, sie bedarf der Zustimmung von Hessentapas

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird von HM bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinaus 
    gehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% bei der Rechnungsstellung zugrunde gelegt.

3. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und Hessentapas stimmt diesen Abweichungen
    zu, so kann Hessentapas die zusätzliche Leistung  angemessen in Rechnung stellen.

VII. Termine

1. Die Anfahrt/Lieferung erfolgt aufgrund der besprochenen Vereinbarungen.

2. Bei jeder Anfahrt muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die Hessentapas selbst bei größter Sorgfalt und
    Planungsvorbereitung nicht beeinflussen kann (Stau, Baustelle, unwegsames Gelände, etc.)

3. Eventuelle behördliche Genehmigungen  und Parkausweise sind vom Kunden zu beschaffen.

VIII. Haftung

1. Eine Haftung von Hessentapas im Rahmen der vereinbarten Leistungen ist begrenzt auf den Warenwert.

2. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

X. Datenschutz

 1. Die gespeicherten Daten des Kunden werden nur für interne Zwecke

     verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

XI. Schlussbestimmungen

1. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und von Herberts
    Meisterstück bestätigt werden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Zahlungsort ist Hasselroth

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hanau

4. Es gilt deutsches Recht

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit

 der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 01/2020